Verhaltens­kodex

Für Lieferanten und Geschäftspartner

Bei UNSTOPP® legen wir unsere Standards für ethisches Verhalten, gesetzliche Konformität und Integrität dar und erwarten von allen Lieferanten und Partnern, dass sie sich vollständig an die bereitgestellten Prinzipien und Richtlinien halten.

Menschenrechtspolitik

Unsere Lieferanten und Partner verpflichten sich zu Folgendem:

  • Die Einstellung von Mitarbeitern im Einklang mit den lokalen Gesetzen zu Gleichbehandlung, Diskriminierung und Verboten von Mobbing, Ausgrenzung oder Belästigung.
  • Die Förderung einer inklusiven Kultur, die Vielfalt und Respekt unterstützt.
  • Die Einhaltung von Vorschriften zu Arbeitszeiten und Mindestlohn.
  • Die Ablehnung von Zwangsarbeit, Kinderarbeit sowie allen Formen moderner Sklaverei und Menschenhandel.

Umweltverantwortung

Nachhaltigkeit ist zentral für unsere Werte! Wir legen großen Wert darauf, den Ressourcenverbrauch, Abfall und den Energie­verbrauch in der Produktion zu minimieren.

Dies wird an der Quelle erreicht oder durch Maßnahmen wie Prozessänderungen, alternative Materialien, Einsparungen, Recycling oder Wiederverwendung.

Verbot von Diskriminierung

Diskriminierung jeglicher Art ist verboten, einschließlich aufgrund von Geschlecht, Rasse, Kaste, Behinderung, Glauben, Herkunft, Alter, Schwangerschaft oder sexueller Orientierung. Wir respektieren die persönliche Würde, Privatsphäre und individuelle Rechte.

Faire Wettbewerbsbedingungen

Faire Geschäfts­praktiken und Wettbewerb müssen gewahrt werden, einschließlich der Einhaltung von Kartellgesetzen, die Preisabsprachen, die Festlegung von Bedingungen und Vereinbarungen, die die Preissetzungs­freiheit der Kunden einschränken, verbieten.

Vertraulichkeit / Datenschutz

Der Lieferant verpflichtet sich, die Erwartungen der Interessen­gruppen zu erfüllen und die Datenschutz- sowie Informations­sicherheits­gesetze beim Umgang mit persönlichen Daten einzuhalten.

Umsetzung unseres Verhaltenskodex

Dieser Verhaltenskodex ist ein wesentlicher Bestandteil unserer Vereinbarungen mit Geschäfts­partnern, die dessen Umsetzung sicherstellen und ihn an ihre Partner, wie Subunternehmer, weitergeben. Im Falle von Nicht­beachtung müssen die Partner unverzüglich Korrektur­maßnahmen entwickeln und durchsetzen.

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